Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab EUR 1.000,- entscheidet die Mitgliederversammlung.