Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Kauf, Verkauf und Belastungen von Grundstücken und/oder Gebäuden die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist