Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzenden, der/die Stellvertreter/in, und der/Schatzmeister/in und ggf. ein/eine Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.