Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis sechs Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.