| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Beteiligungen und die Aufnahme von Darlehen. |