Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Erwerb oder die Veräußerung von Grundeigentum bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit.