Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3000,- EUR vertreten die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich.