Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein. Der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied, über die Bankkonten des Vereins darf er allein verfügen.