Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 5.000,- Euro sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den An- und Verkauf und die Belastung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an Gesellschaften.