| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der erste Vorsitzende einzeln vertretungsberechtigt ist. |