Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Besonderen Vertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Wirkungskreis: Der dem besondereren Vertreteter übertragene Geschäftskreis umfasst die Verwaltung, insbesondere Abschlüsse von Verträgen und Unterstützung des Vorstandes bei der Durchführung deren Aufgaben.