| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal vier Mitgliedern, darunter der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sportvorstand und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |