Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem Wissenschaftlichen Vizepräsidenten, einem Administrativem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.