Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Besteht der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied, so vertritt dieses den Verein allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,- Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.