Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von über 2.500,00 Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.