Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 50,00 Euro sind für dem Verein nur verbindlich, wenn sie durch den Gesamtvorstand beschlossen wurden.