Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem zweiten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand ist berechtigt, ohne Beschluss der Mitgliederversammlung Einzelverträge bis 2.500 Euro und Verträge mit einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren bis zu 10.000 Euro abzuschließen.