Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise eingeschränkt, dass bei Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,00EUR dieser nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt ist.