Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 20.000 EUR sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.