| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus drei Mitgliedern, darunter ggf. ein Vorsitzender, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende und ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |