Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen über 5.000,00 EUR verpflichten, sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam vertretungsberechtigt.