Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein vertreten, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit.