Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.