Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Geschäftswert von 200,00 Euro ist jedes Vorstandsmitglied allein zu Rechtshandlungen berechtigt.