Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Generalsekretär, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Stellvertreter des Schatzmeisters und dem Ratgeber. Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.