Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Tischpräsident), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Tischvizepräsident), dem Sekretär, dem Schatzmeister, dem Verbindungs-Beauftragten (IRO), dem Presse-Beauftragten (PRO) und dem Vorjahres-Vorsitzenden (Past-Präsident).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über € 1.500,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.