Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern darunter der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 100,00 Euro der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedürfen.