| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Chairperson (erster Vorsitzender), der Vice-Chairperson (zweiter Vorsitzender), dem Treasurer (Kassierer), dem Public Relations Officer, dem Secretary (erster Schriftführer) und dem Vice-Secretary (zweiter Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie von Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 5000,00 es der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. |