Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens sechs Personen, darunter der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende/Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 € wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.