Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Außergerichtlich sind die Vorstandsmitglieder bis zu einem Geldwert von 5.000,00 Euro alleinvertretungsbefugt.