Der Vorstand gemäß § 26 BGB beteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Kommunikation und dem Vizepräsidenten Kulturerbe.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Vizepräsidenten vertreten.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 10.000 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstandes.