Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten stellvertretenden Präsidenten (Generalsekretär), dem zweiten stellvertretenden Präsidenten, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder einen stellvertretenden Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.