Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Generalsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende und der Generalsekretär sind einzeln zur Vertretung berechtigt.