Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.