Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Im Übrigen wird der Vorstand durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.