Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister und dem zweiten stellvertretende Vorsitzenden/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.