Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei der Einstellung und Entlassung von Angestellten, bei Anzeigen, der Aufnahme von Krediten, der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsanteilen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Gerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.