Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und höchstens drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch einen Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.