Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende und der Schriftführer sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister sowie bis zu zwei Beisitzern.