Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vize-Präsident). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.