Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes oder deren Angehörigen bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung.