Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Rechtsgeschäfte ab einer Höhe von 20.000 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.