Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Angelegenheiten des Gesellschafters der Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages bedürfen eines Beschlusses des Präsidiums.