Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis oder die Befreiung von den Beschränkunges des § 181 BGB kann durch die Mitgliederversammlung erteilt werden.