Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister und kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.