Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Sekretär für administrative Angelegenheiten, dem stellvertretenden Sekretär für administrative Angelegenheiten und dem Verantwortlichen für soziale und kulturelle Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.