Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem Bundesschatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den Bundesschatzmeister gemeinsam mit einem stellvertretenden Bundesvorsitzenden.