Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis vier Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorsitzenden gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Geschäftswert von 1.000,- Euro ist jeder Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt.