Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften im Wert von mehr als 500 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Geschäften im Wert von mehr als 2.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.