Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vizevorstand für Sport, dem Vizevorstand für Finanzen, dem Vizevorstand für Verwaltung und Personal und dem Vizevorstand für Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.